Neue KMU-Beratungsförderung in Kraft getreten

IHK/HWK-Starterzentren regionale Partner des neuen Zuschussprogrammes des Bundes

Mittwoch, 13. Januar 2016
Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des unternehmerischen Know-Hows von KMU. Im Vergleich zu großen Unternehmen verfügen kleine und mittlere Unternehmen in der Regel aber nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen. Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es für diese daher erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Sie sollen dadurch ihre Befähigung steigern, auf die vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie der durch den demografischen Wandel bedingten Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt zu reagieren. Ziel der Maßnahme ist es zudem, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und die Anpassungsfähigkeit von KMU zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern.

Um in der neuen Strukturfonds-Förderperiode die Förderung übersichtlicher zu gestalten und noch effizienter durchzuführen, wurden die bisher eigenständigen Programme der Förderung unternehmerischen Know-Hows sowie die Beratungsförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau in einer Rahmenrichtlinie zusammengefasst. Im Gegenzug sind zum 31.12.2015 die bisherigen Förderprogramme ausgelaufen.

Zielgruppe der Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen in allen Entwicklungsphasen. So werden je nach Unternehmensalter oder -situation junge bzw. neu gegründete Unternehmen (Jungunternehmen), bereits länger am Markt bestehende KMU (Bestandsunternehmen) sowie Unternehmen in Schwierigkeiten durch unterschiedliche Module zur Förderung unternehmerischen Know-Hows unterstützt.

Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Mit der Durchführung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde beauftragt. In das Zuwendungsverfahren sind zusätzlich Leitstellen und regionale Ansprechpartner eingebunden. Insbesondere bei der Beratung von jungen Unternehmen und Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sehen die Förderrichtlinien zwingend ein Vorab-Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor.

Der Zuschussantrag muss vor Abschluss eines Beratervertrages sowie vor Beratungsbeginn gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht - wie bei nahezu allen öffentlichen Förderprogrammen - nicht. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld der Beratung über die Rahmenbedingungen und Spielregeln der Förderung zu informieren.

In Rheinland-Pfalz stehen hierfür sowie für weiterführende Informationen zur neuen Beratungszuschussförderung u.a. die Starterzentren der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern mit einem Netz von über 30 regionalen Anlaufstellen zur Verfügung.